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Was ist eine Hypothek-Versicherung?

Unter einer Hypothek-Versicherung versteht man eine von Banken oder anderen Dienstleistern angebotene Versicherungsleistung. Dabei wird im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder wegen anderer Gründe, die Zahlungen, der anfallen Hypotheken-Raten bei der Bank übernommen. Damit handelt es sich im Grunde um eine Restschuldversicherung wie sie von anderen Kreduten bekannt ist. Im Unterschied zur normalen Restschuldversicherung werden hier Summen in einem wesentlich größeren Rahmen angesetzt.

Die Hypothek-Versicherung kann in monatlichen oder auch jährlichen Zahlweisen beglichen werden. Sie tritt allerdings nur dann in Kraft, wenn der Ausfall der Raten durch ein Fremdverschulden oder höhere Gewalt im Sinne eines unvorhersehbaren Ereignisses verursacht wurde. Bei einem Eigenverschulden können die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

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Wo kommt eine Hypothek-Versicherung zur Anwendung?

Eine Hypothekenversicherung kann sofort beim Abschluss eines Hypothekenvertrages aufgenommen werden. Nach der meist vorhandenen Sperrfrist von bis zu drei Monaten, greift die Versicherung dann ein, wenn die Raten nicht mehr bezahlt werden können. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist für alle Arten von Hypotheken möglich. Dabei ist die Hypothek-Versicherung, sofern nicht bei der Hypothek gebenden Bank abgeschlossen, auch bei allen anderen Hypotheken genutzt werden.

Es gilt aber zu beachten, dass für jede Hypothek ein weiterer Beitrag zu zahlen ist, ausgenommen dann, wenn der Vertrag in diesem Punkt andere Bestimmungen vorsieht. Manche Anbieter offerieren ihren Kunden die Möglichkeit, bis zu drei Hypotheken absichern zu lassen.

Was gibt es sonst noch über die Hypothek-Versicherung zu wissen?

Der Hypothek-Versicherung ist allerdings nicht als ein Freibrief für das Nichtzahlen der Raten zu verstehen. Das gilt auch dann nicht, wenn es unverschuldet oder durch Krankheit zum Ausfall kam. Vielmehr hat der Kunde alles zu unternehmen, um die Raten wieder aus eigener Kraft tilgen zu können. Nach der Genesung müssen die Raten also wieder selbst bezahlt werden, wobei die Versicherungsleistung weiter besteht. Nur bei einer vollen Erwerbsunfähigkeit werden die Raten bis zum Ende der Laufzeit übernommen. Bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit, kann auch eine gesonderte Prüfung von der Versicherungsgesellschaft durchgeführt werden, die den Grad der Minderung genau definiert.

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