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Was ist ein Honorarberater?

Ganz allgemein erhält der Honorarberater seine Vergütung für Betreuung und Abschluss von Nettotarifen. Das heißt, anders wie zum Beispiel bei Versicherungsmaklern verfallen im Rahmen einer Honorarberatung etwaige Ansprüche auf Provision.

Damit wird dem Berater auf Honorarbasis auch eine gewisse Last von den Schultern genommen. Er steht nicht so unter Verkaufsdruck wie ein Makler oder ist gar auf eine Versicherungsprämie angewiesen. Eine Versicherung nach der anderen zu verkaufen wirkt sich bei ihm vergleichsweise wenig aus.

Dem Mandanten wird im Anschluss an eine Honorarberatung das angewandte Know- how und die investierte Zeit des Beraters in Rechnung gestellt. Deshalb ist es schlussendlich unerheblich welche Produkte und/oder Leistungen letzendes ans Herz gelegt werden.

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Wo kommt Honorarberatung vor?

Honorarberatungen sind Teil der Finanz- und Vermögenswelt. Dem Mandanten wird hier bei Fragen zu diesem Themen beratend zur Seite gestanden. Bisher ist die Bezeichnung des ‚Honorarberaters‘ allerdings noch nicht per Rechtsprechung genau definiert oder geschützt worden, obwohl sie wie gerade beschrieben innerhalb Deutschlands im Sprachgebrauch fest etabliert ist. Die exakten Berufsbezeichnungen sind allerdings‚ Honorar-Finanzanlageberater/-in‘ und Honorar-Anlageberater/-in‘. Die Beratung selbst ist seit dem 01.08.2014 gesetzlich geregelt und verankert.

Was gib es noch zum Honorarberater zu sagen?

Über den gesamten Umfang der Beratung entscheidet der Mandant. Davon unabhängig verpflichten sich Honorarberater zur Einhaltung eines gewissen Kodex. Infolgedessen handeln sie unter anderem nach dem Grundsatz der Transparenz. Ohne Ausnahme legen sie damit alle anfallenden Kostenpunkte ihrem Mandanten offen. Wobei hinsichtlich der Preise und Leistungen vorgestellter Anbieter nicht allein Empfehlungen ausgesprochen werden, sondern auch von Zeit zu Zeit auch von Abschlüssen abgeraten wird.

Des Weiteren unterliegt ihrer Tätigkeit ein strenges Verbot der Vereinnahmung. Dies fasst insbesondere Verbote über die Einnahme von Provisionen jeglicher Art zusammen. Ob nun durch die spezielle Anpreisung bestimmter Produktanbieter oder durch Kickbackzahlungen (dann werden Anteile des entstanden Geschäftsbetrages rückerstattet). Solcherlei Sachverhalte sind dem Berater nachdrücklich untersagt.

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