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Was ist ein Hausverkauf?

Der Hausverkauf bezeichnet die Veräußerung einer Immobilie, die in diesem Sprachgebrauch meist ein Wohnhaus bezeichnet und von Privatpersonen durchgeführt wird. Der Verkauf selbst stellt dabei einen rechtlichen Akt des Eigentumsübgerganges dar. Diese Form der Eigentumsübertragung muss durch einen Notar beurkundet werden.

Der Verkauf eines Hauses kann entweder auf privater Ebene oder mit der Hilfe eines Maklers erfolgen. In beiden Fällen muss ein verbindlicher Preis für das Objekt benannt werden. Der Preis ist Maßgeblich für das Wesen eines Verkaufs ist und rechtlich auch entsprechend vorgeschrieben.

Der Hausverkauf setzt dabei immer die Eigentümerschaft voraus. Das bedeutet, dass ein entsprechender Vertreter über eine Vollmacht des Besitzers verfügen muss, um den Hausverkauf in die Wege zu leiten. In diesem Zusammenhang kann der Maklervertrag Erwähnung finden.

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Wo kommt der Hausverkauf zur Anwendung?

In der Regel bezeichnet diese Bedeutung des Wortes den Verkauf eines Wohnhauses. Allerdings kann es sich auch um geschäftliches Objekt handeln oder gar ein ganzer Block unter diesem Begriff veräußert werden. Dabei spielt dieser Begriff in vielen Lebenslagen eine Rolle, wobei vor allem Banken und Makler mit ihm ständig zu tun haben.

Der Hausverkauf muss nicht zwangsläufig von einer Privatperson erfolgen. Auch Firmen, die entsprechende Immobilien besitzen, können diese unter dem oben bezeichneten Begriff anbieten. Hierbei handelt es sich dann stets um einen gewerblichen Verkauf, der den Handel im größeren Stil bedingt.

Was gibt es noch zum Hausverkauf zu wissen?

Der Verkauf eines Hauses stellt einen bürokratischen Akt dar, der von gesetzlicher Seite genau definiert und vorgeschrieben ist. Wer sich an den Verkauf macht, muss demnach gewisse Anforderungen erfüllen und auch den Verkauf selber nach den gesetzlichen Vorschriften planen. Der Akt des Verkaufes eines Hauses beinhaltet für gewöhnlich eine Besichtigung durch die Interessenten, bei welcher auch auf alle bekannten Mängel hingewiesen wird.

Dies ist beim Verkauf erforderlich, da ansonsten Ersatzansprüche im Raum stehen könnten. Der Hausverkauf kommt letztlich mit der Unterschrift des Kaufvertrages zum Notartermin zustande.

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