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Was ist die Grundstückserschließung?

Bei der Grundstückserschließung handelt es sich um die Nutzbarmachung eines Stück Landes zum Zwecke der Bebauung. Die Grundstückserschließung umfasst dabei alles, was für den ordentlichen Betrieb und den Zugang zu einem Gebäude erforderlich ist. So versteht sich hierunter eine Anbindung an das Straßennetz und die Verlegung von Versorgung- und Entsorgungsleitungen.

Auch der Anschluss an Telekommunikation und Strom gehören zur Grundstückserschließung. In der Regel muss die Erschließung von der Person durchgeführt werden, die das Grundstück zum Zwecke der Bebauung erworben hat. In einigen Fällen – besonders bei staatlichen Projekten – wird dieser Vorgang aber auch vom Staat übernommen. Hier erfolgt erst später ein Verkauf des Grundstückes an einen neuen Eigentümer.

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Wo kommt die Grundstückserschließung zum Tragen?

Die Erschließung findet überall dort statt, wo ein Stück Land zum Zwecke der Bebauung an das zentrale Verkehrs- und Versorgungs-System angeschlossen wird. Dies kann innerhalb einer Stadt auf noch nicht bebauten Flächen erfolgen. Ebenso ist die Erschließung auch auf dem Land möglich, wenn abgelegene Bereiche angebunden werden. 

Im weitesten Sinne wird auch die Rodung von Wald oder die Trockenlegung von Sümpfen zur Gewinnung neuen Baulandes, als Erschließung bezeichnet. Hierbei handelt es sich aber um einen Vorgang, der so heute kaum noch durchgeführt wird. Auch das Anbinden von noch nicht erschlossenen Altgrundstücken, auf denen sich bereits ein Gebäude befindet, wird als Erschließung bezeichnet.

Was gibt es noch zur Grundstückserschließung zu wissen?

Eine Grundstückserschließung muss stets nach den vorgegebenen Richtlinien und Normen erfolgen. Diese können von Bundesland zu Bundesland oder von Region zu Region sehr abweichen. In vielen Fällen spielen auch umwelttechnische Aspekte eine Rolle. So kann es sein, dass die Erschließung nicht in jedem Fall von den Behörden genehmigt wird.

Die jeweiligen Gemeinden verfügen dazu über Erschließungspläne, welche genau den Bereich kennzeichnen, in denen neues Land erschlossen werden darf und wo dies strikt verboten ist. Allerdings kann unter gewissen Umständen auch für solche Zonen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wobei dies aber nicht zwingend verpflichtend ist.

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