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Was ist ein Grundstückseigentümer?

Bei einem Grundstückseigentümer handelt es sich um eine Person, die per Eintrag in das Grundbuch als Besitzer eines Grundstückes deklariert wurde. Dies bedeutet, dass die betreffende Person, Vereinigung oder Firma alle Rechte und Pflichten auf dem jeweiligen Areal besitzt und erfüllen muss. So darf der Grundstückseigentümer andere Personen von seinem Grundstück verweisen. 

Ebenso darf er sein Grundstück nach vorheriger Genehmigung bebauen oder alle Aktivitäten darauf ausführen, die im Rahmen des Gesetzes gestattet sind. Allerdings muss sich die besagte juristische oder natürliche Person auch um die Verwaltung und Pflege des jeweiligen Bereiches kümmern. Auch entstehende Abgabenlasten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.

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Wo kommt ein Grundstückseigentümer zum Tragen?

Eigentümer über ein Grundstück kann nur werden, wer dieses im Vorfeld gekauft oder per Schenkung erhalten hat. Dabei kommt auch noch eine Umschreibung in Frage. In all diesen Fällen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Der Notar nimmt dann auch die Beantragung des Eintrags in das Grundbuch vor.

Erst beim Vorhandensein dieses Vermerkes geht das Grundstück wirklich auf die jeweilige Person über. Das Eigentum an einem Grundstück stellt allerdings nicht zwangsläufig auch ein Eigentum an allen darauf befindlichen Dingen dar. Dies muss im Kaufvertrag deutlich geklärt werden, dass mit der Eigentümer auch Gesamteigentümer werden kann und nicht nur die Landfläche besitzt.

Was gibt es noch zum Grundstückseigentümer zu wissen?

Als Grundstückseigentümer findet lediglich die Grundeigentumseintragung statt. Dies bedeutet nicht – wie bereits erwähnt – dass auch Gebäude, Stallungen oder andere Anlagen auf dem Gebiet, automatisch in den Besitz des neuen Eigentümers übergehen. Vielmehr kann sich der Verkäufer für den Grund beim Verkauf auch ein Nutzungsrecht einräumen. Damit können eventuell darauf befindliche Anlagen weiter vom ihm betrieben werden. 

Zusätzlich würden diese nicht an den neuen Grundstückseigentümer übergehen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn auf dem Grundstück kein Wohn- oder Geschäftsgebäude errichtet wurde. In einem solchen Fall geht der Gesamtbesitz automatisch an den neuen Eigentümer über. Das liegt daran, dass in diesem Fall Fläche und Gebäude eine Einheit darstellen, die nicht separat genutzt werden kann.

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