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Was versteht man unter Gewinn- und Verlustrechnung?

Mit der Gewinn und Verlustrechnung berechnen Unternehmen ihren wirtschaftlichen Erfolg. Beim Jahresabschluss eines Unternehmens unterscheidet man zwei wesentliche Arten der Gewinnermittlung. Da gibt es einmal die Bilanzierung des Unternehmens. Und es gibt die Einnahmen – Überschußrechnung, die man auch Gewinn und Verlustrechnung nennt und in der Regel mit GuV abkürzt.

Gewerbetreibende die steuerrechtlich buchführungspflichtig sind, bzw. freiwillig Bücher führen, müssen eine Bilanz erstellen. Für Gewerbetreibende die nicht buchführungspflichtig sind reicht es, ihre Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Die Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben ergeben den Gewinn oder den Verlust eines Unternehmens. Damit kann das Ergebnis eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum klar aufgezeigt werden.

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Wann muss man eine Gewinn und Verlustrechnung durchführen?

Mit der Anmeldung beim Gewerbeamt und der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet, regelmäßig einen Jahresabschluss seines Unternehmens an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln.

Damit der Unternehmer selbst, die Finanzbehörde oder ein anderer Dritter sich einen schnellen Überblick über die Ertragslage des Unternehmens verschaffen kann, ist eine regelmäßige ordnungsgemäße Buchhaltung nach bestimmten Kriterien zu führen. Der Zeitraum für die Ermittlung der Gewinne oder Verluste ist immer ein Geschäftsjahr.

Was gibt es sonst noch bei der Gewinn und Verlustrechnung zu beachten?

Für eine korrekte Buchhaltung laut den steuerlichen Anforderungen ist zu beachten, dass alle Geschäftsvorfälle mit den dazugehörigen Belegen richtig, lückenlos, geordnet und zeitnah zu erfassen sind. Dabei sind alle Einnahmen zeitnah zu erfassen, je nach Zufluss, wie zum Beispiel als Bareinnahme der Kasse oder als Gutschrift auf dem Bankkonto. Auch für Ausgaben gilt die zeitnahe Erfassung laut Belegen, wie zum Beispiel erhaltene
Kassenzettel, Quittungen oder Rechnungen.

Zu den Betriebseinnahmen bei der Gewinn und Verlustrechnung zählen zum Beispiel Einnahmen durch den Verkauf von Waren, durch die Erbringung von Leistungen oder Einnahmen auf Provisionsbasis. Zu den Betriebsausgaben zählen zum Beispiel: Kosten für ein Arbeitszimmer oder angemietete Räume und deren Einrichtung, Lohnkosten und Kraftfahrzeugkosten. Oder auch sonstige Betriebsausgaben, wie Telefongebühren, Büromaterial, Porto, Kosten für die Weiterbildung, Bewirtungskosten oder auch Geschenke. Sind Wirtschaftsgüter vorhanden, muss dazu noch ein Abschreibungsverzeichnis geführt werden.

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