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Was versteht man unter Geschäftsunfähigkeit?

Die Geschäftsunfähigkeit bezeichnet einen Zustand bei Personen, die nicht in der Lage sind aus freiem Willen heraus rechtlich verpflichtende Willenserklärungen zu hinterlegen. Dazu gehört z. B. das Unterzeichnen eines Vertrages. Das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt, dass die gesetzlichen Regelungen für Geschäftsunfähigkeit nur für Deutsche Staatsbürger in Deutschland geltend gemacht werden können.

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Wo kommt Geschäftsunfähigkeit vor?

Grundsätzlich geschäftsunfähig sind Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nur die Eltern oder ein anderer Vormund können hier Rechtsgeschäfte abwickeln.

Als geschäftsunfähig eingestuft werden können Personen jeglichen Alters, egal ob Kind, jugendlich oder Erwachsen. Es muss eine psychische Krankheit oder seelische Störung vorliegen, die es nicht zulässt, dass die betroffene Person in der Lage ist, eine bindende Willenserklärung aus freien Stücken abzugeben.

Ebenfalls als geschäftsunfähig gilt, wessen psychische oder seelische Erkrankung einen nicht heilbaren Dauerzustand darstellt. Hierzu zählen auch Personen mit einer schweren Suchterkrankung (z. B. Alkoholsucht), geistiger Behinderung oder an Demenz leidende Personen (z. B. Alzheimer). Ein Beispiel für psychische Krankheiten ist die manische Depression. Wenn die betroffene Person eine Phase akuter manischer Depression erleidet, ist sie nicht geschäftsfähig.

Was gibt es noch bei der Geschäftsunfähigkeit zu beachten?

Auch Willenserklärungen, die man von Dritten aus an eine geschäftsunfähige Person schickt, sind rechtlich nicht bindend. Alle Rechtsgeschäfte, z. B. Bestätigung über den Abschluss eines Vertrages oder eine Kündigung, muss man an den gesetzlichen Vertreter der geschäftsunfähigen Person senden.

Eine gesetzliche Vertretung für geschäftsunfähige Personen kann man über das Betreuungsgericht beantragen. Der Antrag wird dann auch vom Betreuungsgericht genehmigt. Es ist empfehlenswert, dass sich der zuständige Arzt oder die Familie einer hilfsbedürftigen Person, zügig an das örtliche Betreuungsgericht wendet und eine gesetzliche Vertretung erbittet.

Je länger eine hilfsbedürftige Person alleine ist, desto mehr häufen sich die Schwierigkeiten. Ein gesetzlich bestellter Betreuer erhält Einblick in alle Unterlagen und kann rechtliche Klagen abwenden.

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