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Was versteht man unter Festgeld?

Beim Festgeld, auch Termingeld genannt, handelt es sich um eine Geldanlage mit einer Laufzeit von mindestens einen Monat. Dazu wird zwischen dem Kunden und der Bank ein Vertrag abgeschlossen. Im Vertrag wird ein bestimmter Termin festgeschrieben, an dem der Anleger sein Geld von der Bank wieder abheben darf sowie ein fester unveränderlicher Zinssatz für diesen Zeitraum. Entscheidet sich der Kunde, etwa aus einer Notlage heraus, sein Geld vor dem vereinbarten Termin abzuziehen, so ist dies in den meisten Fällen mit dem Verlust der Zinsen verbunden.

Wenn er allerdings das Ende der Laufzeit abwartet, kann er das Geld samt der bis dahin aufgelaufenen Zinsen abheben. Danach kann zwischen dem Kunden und der Bank eine sogenannte Prolongation vereinbart werden. Dabei wird das Geld wiederum für einen festen Zeitraum mit einem festen Zinssatz angelegt. Eine andere Möglichkeit ist es, das Vermögen als sehr kurzfristig verfügbare Sichteinlage weiterzuführen. Viele Banken verlangen für eine Anlage als Festgeld einen Mindestbetrag von 5000 Euro.

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Ist Festgeld zur Anlage oder als Spekulation geeignet?

Da der Kunde vor Ablauf der Laufzeit nicht über sein Geld verfügen kann, ist das Festgeld als klassische Form der Geldanlage zu betrachten. Ein Vorteil des Festgeldes für den Kunden sind die festen Zinsen, die sich während der Laufzeit nicht ändern können. Diese liegen in der Regel auch höher als bei einem Tagesgeldkonto. Wird das Festgeld nach dem Ablauf der ersten Laufzeit prolongiert, so entsteht außerdem ein Zinseszinseffekt. Denn die bei der ersten Laufzeit entstanden Zinsen werden dann mit verzinst. Aus diesem Grunde kann das Festgeld nicht nur als kurz- oder mittelfristige, sondern sogar als langfristige Geldanlage in Frage kommen.

Eine Variante des Festgeldes ist das Kündigungsgeld. Hier ist nicht die Laufzeit festgelegt, sondern die Dauer der Kündigungsfrist. Vor der Kündigung ist das Geld unbefristet und meistens zu einem variablen Zinssatz bei der Bank angelegt. Sobald der Kunde kündigt, beginnt die Kündigungsfrist. In diesem Zeitraum gilt dann ein Festzins wie zur Laufzeit des Festgeldes.

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