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Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist jene Steuer, die auf das erzielte Einkommen im Laufe eines Jahres erhoben wird. Zu ihrer Feststellung muss die Steuerpflichtige Person die sogenannte Einkommenssteuererklärung ausfüllen, die die Angaben zu allen Einnahmen liefert. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich am Einkommen aus und wird nach einem entsprechend festgelegten Prozentsatz berechnet. Abzüglich eventueller Absetzungen und Freibeträge, wird die Höhe der zu zahlenden Steuer dem Steuerpflichtigen dann im Einkommenssteuerbescheid mitgeteilt.

Die Steuer muss von jedem Bezahlt werden, der in Deutschland einen festen Wohnsitz hat und unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sie entfällt allerdings nur auf Erwerbseinkommen und Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit sowie aus einem Gewerbebetrieb. Für andere Einnahmen existieren andere Steuerbeträge, die über eigene Prozentsätze verfügen.

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Wo wird die Einkommensteuer angewandt?

Die Steuer wird direkt vom lokal zuständigen Finanzamt erhoben. Bei diesem ist der Steuerpflichtige mit seiner Steuernummer registriert. Unter dieser müssen auch alle Angaben zum Einkommen gemacht werden. Die Steuer wird dabei heute elektronisch ermittelt, da alle Erklärungen über das Elster-Formular auf der entsprechenden Webpräsenz abzugeben sind. Die Steuer kann nicht umgangen werden, wobei es aber einen Freibetrag gibt, unterhalb dessen das Einkommen steuerfrei ist. Die Einnahmen aus der Steuer werden nicht an das Land, sondern an die Staatskasse abgeführt.

Was gibt es noch zur Einkommensteuer wissen?

Das nicht einreichend der Steuererklärung und somit die Unmöglichkeit der Berechnung der Steuer, entbindet den Steuerpflichtigen nicht von der Zahlung der selben. Hier wird dann eine Schätzung durchgeführt, die sich für die steuerpflichtige Person als sehr ungünstig erweisen kann. Die Steuer muss auch auf Einkünfte aus ausländischen Quellen entrichtet werden, sofern der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass eine entsprechende Steuer schon im Ursprungsland entrichtet wurde oder entrichtet werden muss. Zu diesem Zweck gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Die Steuer wird einmal jährlich erhoben, wobei der Termin für die Abgabe je nach Gewerbe variieren kann.

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