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Was ist der Effektivzins?

Der Effektivzins stellt die nominale Kredithöhe und die anfallenden Kosten für ein Jahr in einem Prozentsatz dar. Von einem anfänglichen effektiven Jahreszinssatz wird gesprochen, wenn Kosten und Laufzeiten sich während der Kreditlaufzeit ändern können. Der Effektivzins dient dazu, Kredite miteinander vergleichbar zu machen, um dem Kreditnehmer die Entscheidung zu erlauben, welcher Kredit für ihn der beste ist. Der Gesetzgeber hat die Kreditinstitute verpflichtet den effektiven Zinssatz zu nennen, so dass die Kunden ein Entscheidungsinstrument haben.

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Welche Kosten fließen in den Effektivzins ein?

Der Nominalzins, der Auszahlungskurs, die Tilgung, die Bearbeitungsgebühren und die Zinsfestschreibungsdauer bestimmen den Effektivzins. Der Nominalzins, der auch Sollzins genannt wird, gibt die Höhe der Kreditverzinsung an. Bei einem Sollzins von 3 % und einer Kredithöhe von 100.000 Euro muss der Kreditnehmer 3.000 Euro Zinsen im Jahr zahlen. Die Tilgung ist der Geldbetrag, den der Kreditnehmer innerhalb einer Frist zahlen muss, um den Kredit zurückzuzahlen.
Die Tilgung besteht aus den vereinbarten Tilgungsraten und den Zinsen der Zinszahlung. Die Zinsfestschreibungsdauer oder Zinsfestschreibungszeit ist der Zeitraum, in dem der Sollzins fest zwischen dem Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart ist. Bei Konsumentenkrediten wird die Zeit in Monaten ausgedrückt und bei Baukrediten in Jahren.

Der Auszahlungskurs ist ein Prozentsatz, der angibt, wie hoch die tatsächliche Auszahlungssumme ist. Das können der vereinbarte Kreditbetrag sein oder der Kreditbetrag abzüglich eines Disagio in unterschiedlicher Höhe. Bsp.: Bei einem Kreditangebot von 1.000 Euro wird ein Disagio von 10 % vereinbart. Der Kreditnehmer erhält 900 Euro ausgezahlt.

Welche Kosten werden beim effektiven Zinssatz nicht mir einberechnet?

In den Effektivzins werden nicht alle Kosten eingerechnet. Das führt dazu, dass der Effektivzins kein so gutes Vergleichsinstrument ist. Nicht eingerechnet werden die Wertermittlungsgebühren, die Bereitstellungszinsen, und die Kontoführungsgebühren. Wertermittlungsgebühren fallen bei Baukrediten an und sind die Kosten für die Ermittlung des Wertes eines Bauobjektes oder Grundstückes. Oft werden sie dem Kreditnehmer als Kosten berechnet. Bereitstellungsgebühren eines Kredites sind die Kosten, die der Kreditnehmer tragen soll, weil die Kreditsumme oder Teilsummen des Kredites nicht fristgerecht ausgezahlt werden.

Kontoführungsgebühren sind Kosten für den Kreditnehmer, die sich ergeben, weil die Bank die Ratenzahlungen dokumentiert. Werden diese Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt, erhöhen sie die Kreditkosten und mindern den Wert des effektiven Zinssatzes als Vergleichsinstrument. Es können nur Kredite verglichen werden, die die gleiche Zinsfestschreibungsdauer haben. Haben Kredite unterschiedliche Zinsfestschreibungsdauer, also ändert sich der Sollzins innerhalb der Kreditlaufzeit, so ist der Effektivzins nicht als Vergleichsinstrument mehr sinnvoll und muss neu berechnet werden.

Ein Beispiel für die Berechnung des Effektivzinses

Zuerst werden die Gesamtkosten des Kredits berechnet. Ein Verbraucherkredit von 1.000 Euro wird zu einem Zinssatz von 2 % im Jahr aufgenommen. Die Laufzeit betragt 2 Jahre (24 Monate). Der Sollzins beträgt: 1.000 € * 2% * 2 Jahre = 40 €. Bearbeitungsgebühren sind 3 % der Kreditsumme, die bei Kreditaufnahme gezahlt werden müssen. Die Bearbeitungsgebühren sind: 1.000 € * 3% = 30 €. Der Kredit wird in voller Höhe ausgezahlt. Tilgungsraten sind 1 % der Kredithöhe: 1.000 € * 1% = 10 €.

Die Gesamtkosten für die Laufzeit von 2 Jahren sind nun: Sollzins: 40 € + Bearbeitungsgebühr 30 €, die Tilgung 10 € und die Kreditsumme von 1.000 €. Das macht 80 € Gesamtkosten. Nun wird der Effektivzins berechnet: Gesamtkosten * 2400 / (Laufzeit in Monaten +1) * Nettokreditsumme. Die Gesamtkosten sind 80 €. Laufzeit in Monaten ist 24 plus 1 ergibt 25. Die Nettokreditsumme ist die Kredithöhe abzüglich der Gesamtkosten: 920 €. 80 * 2400 / 25 * 920 = 8,35 % effektiver Jahreszins.

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