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Was ist die Doppelbelastung?

Als Doppelbelastung wird die die zweifache Besteuerung ein und des selben Einkommens beim gleichen Steuerpflichtigen bezeichnet. Dies betrifft allerdings nur Einnahmen, die im Inland erzielt wurden. Ausländische Einnahmen unterliegen dabei der sogenannten Doppelbesteuerung, welche durch zwischenstaatliche Verträge geregelt wird. Bei dieser Form der Belastung wird zwischen der faktischen und der rechtlichen Variante unterschieden.

Die faktische Belastung betrifft die doppelte Belastung des Einkommens mehrerer Personen. Die rechtliche Belastung im oben genannten Sinne findet nur bei einer Person statt. Dabei gibt es verschiedene Anwendungshintergründe, die nur bei bestimmten Sachverhalten zum Tragen kommen. Diese müssen erfüllt sein, damit eine doppelte Belastung vom Staat auferlegt werden kann.

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Wo kommt die Doppelbelastung zur Anwendung?

Die doppelte Belastung wird dann angewendet, wenn ein Unternehmen zum Beispiel die Gewerbesteuer und die Körperschaftssteuer zahlen muss. Dies ist nur bei Kapitalgesellschaften der Fall. Dabei unterliegen die Einkünfte zuerst der Gewerbesteuer. Danach müssen sie im zweiten Schritt der Körperschaftssteuer unterworfen werden.

Auch bei der Erbschaftssteuer kann es zu einer doppelten Belastung kommen, wobei weitere Anmerkungen hierzu weiter unten zu finden sind. Letztlich stellte auch die Umsatzsteuer vor der Einführung der Mehrwertsteuer eine im rechtlichen Sinnen sogar mehrfache Belastung dar. Um die Preise für Produkte nicht ausufern zu lassen, wurde dann im Jahre 1967 aber die Mehrwertsteuer eingeführt.

Was gibt es sonst noch zur Doppelbelastung zu wissen?

Eine Doppelbelastung kann auch bei einem Erbe in Kraft treten. Dies ist dann der Fall, wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes noch offene Steuerpflichten beim Finanzamt besitzt, ohne dass hierfür ein Steuerbescheid ergangen ist. In soweit gilt der Verstorbene noch als Steuerpflichtig, wird aber durch den Eintritt des Todes dauerhaft handlungsbeschränkt. Demnach muss der Erbe die anfallenden Steuer begleichen, was ihm aber rechtlich gesehen nur aus dem Erbe der jeweiligen Person möglich ist. Da die Zahlung etwa der Einkommenssteuer des Verstorbenen aber nicht von der Zahlung der Erbschaftssteuer befreit, wird das Erbe am Ende doppelt belastet.

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