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Was ist ein Darlehen?

Bei einem Darlehen handelt es sich um einen Kredit, sodass dieser Terminus hier auch gleichgesetzt werden kann. Das Darlehen wird dabei vom sogenannten Kredit- oder Darlehensgeber vergeben. Hierbei kann es sich entweder um eine natürliche Person oder aber auch um ein Unternehmen oder eine Bank handeln. Es handelt sich hier um eine genau definierte Summe in einer festgelegten Höhe, die entweder nur zu einem bestimmten Zweck oder aber auch frei verwendet werden kann. Über diesen Punkt entscheidet jeweils die Darlehensart, welche vom Darlehensnehmer gewählt wird. Entsprechende Darlehen werden entweder in monatlichen Raten getilgt oder aber sind bei Endfälligkeit in einer Summe an den Kreditgeber zurückzuzahlen.

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Wo werden Darlehen genutzt?

Das Darlehen kommt in allen Bereichen des Lebens vor. Schon das Leihen eines 5 Euro Scheins von einer Person, mit dem Versprechen diesen wieder zurückzugeben, stellt im Grunde eine solche Kreditvergabe dar. Natürlich bezieht sich der hier genannte Terminus in erster Linie auf Banken oder Unternehmen, die die entsprechenden Beträge gewerbsmäßig vergeben. Allerdings muss eine Darlehensvergabe nicht zwangsläufig in finanzieller Form erfolgen. 

Das Darlehen kann auch in materieller Weise vergeben werden. So kann als Darlehensvergabe auch die Leihe einer bestimmten Anzahl von Gegenständen ermöglicht werden. Diese Gegenstände müssen die zu einem späteren Zeitpunkt entweder in finanzieller oder materieller Form zurück gewährt werden. Die gesetzliche Interpretierung lässt hier einen gewissen Spielraum, wobei sich der Hauptterminus aber am ehesten auf Geld bezieht.

Was gibt es noch über Darlehen zu wissen?

Ein Darlehen kann auch in Form einer Leistung vergeben werden. Als Beispiel kann hier die Renovierung eines Hauses vereinbart werden, wobei die Entlohnung erst zu einem viel späteren Zeitpunkt erfolgt. Auch hierbei handelt es sich im Grunde um einen solchen Kredit, wobei die Leistung das eingebrachte Kapital darstellt.

Allerdings muss, um diesen Anspruch zu erfüllen, für die Erbringung der Leistung ein entsprechender Vertrag vorhanden sein. Sonst handelt es sich per gesetzlicher Definition um eine Dienstleistung. Da aber auch ein Kredit eine Dienstleistung darstellt, besteht hier ein nicht ganz deutlicher Übergang, zwischen finanziellem und materiellem Bereich.

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