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Was ist eine Besicherung?

Eine Besicherung bezeichnet eine Sicherheit, die als Garant für die Zahlung einer Kreditsumme oder die Erbringung einer Leistung gilt. Dabei kann diese Sicherheit viele Formen annehmen und muss nicht zwangsläufig in Form von finanziellen Mitteln vorliegen. So können als Sicherheiten auch Sachwerte oder das Versprechen zu einer bestimmten Leistung genutzt werden. 

Dazu müssen diese den Anspruch erfüllen, das die zuvor erbrachte Leistung, mit ihnen aufgewogen ist. Dies liegt aber allein im Ermessen desjenigen, der eine Sicherheit von einer Person verlangt. Die Sicherheit wird dann fällig, wenn die Leistung nicht erbracht oder aber eine bestimmte Summe nicht zurückgezahlt wird. Dabei hat die jeweils andere Person einen Anspruch auf Pfändung der Sache, um sich aus dieser zu befriedigen.

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Wo kommt eine Besicherung zum Tragen?

Sicherheiten werden in der Regel im Rahmen der Kreditvergabe verlangt. Auch bei der Finanzierung von Fahrzeugen oder der Leihe von Gegenständen können Sicherheiten als finanzieller Garant oder aber als Schutz vor Schaden und Verlust beansprucht werden. Sicherheiten können auch zur Absicherung von Ansprüchen genutzt werden, die aus einer noch zu erbringen Leistung entstanden sind. In allen diesen Fällen kann die Art der Sicherheit dabei frei gewählt werden. Es obliegt dabei allein dem Kreditgeber, ob er die entsprechenden Sicherheiten als solche akzeptiert oder nicht.

Was gibt es noch zur Besicherung zu wissen?

Sicherheiten müssen in der Regel nicht einmal in materieller Form gestellt werden. Zumindest schreibt dies das gegenwärtige Gesetz nicht vor. Somit kann eine Sicherheit auch aus einem Versprechen bestehen, dass eine bestimmte Leistung oder Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird, wenn die Verpflichtungen anderweitig nicht einzuhalten sind. Allerdings muss in diesem Fall der Nachweis erbracht werden, dass die jeweilige Person dazu in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen. 

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Stellung eines Bürgen bei der Aufnahme eines Kredites. Dessen gegenwärtige finanzielle und arbeitstechnische Situation wird nämlich ebenfalls geprüft. Allerdings können sich diese Umstände stets ändern, da kein Folgeprüfung durchgeführt wird. Somit handelt es sich hier um ein Versprechen, dessen Erfüllung nur zum Zeitpunkt der Prüfung gewährleistet war.

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