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Was ist der Ablösewert?

Der Begriff Ablösewert bezeichnet den Wert eines Leasingsobjektes zum Zeitpunkt seiner vollständigen Übernahme durch den Leasingnehmer. Es handelt sich dabei um einen abgezinsten Barwert. Im Handels- und Steuerrecht wird unter einem Buchwert der Wert eines Gegenstandes verstanden, mit dem er in der Bilanz geführt wird. Gewöhnlich ist er niedriger als der Verkehrswert, also der Wert, der durch eine Veräußerung des Gegenstandes erzielt werden kann. Wird nun der Buchwert durch eine mathematische Formel auf einen bestimmten Zeitpunkt abgezinst, spricht man vom abgezinsten Barwert.

Die Ablösesumme ist vor allem bei Leasingverträgen von Bedeutung. Sie ist der buchhalterische Wert eines Gegenstandes, zum Beispiel eines geleasten Autos, während der Vertragslaufzeit. Er wird als Differenz zwischen der Forderung und den bereits geleisteten Tilgungsraten errechnet. In einem Leasingvertrag wird ein festgesetzter Betrag plus Zinsen vereinbart. Dieser Betrag muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums in kleineren Beträgen zurückgezahlt werden.

Bsp.: Ein PKW wird zu 30.000 Euro auf Leasing angeschafft. Getilgt wird der Kaufpreis in Monatsraten zu 300,00 Euro. nach 10 Monaten ist der Buchwert 27.000 Euro und die Ablösesumme auch, da sie dem Buchwert entspricht.

Der Ablösewert hat nichts mit dem tatsächlichen Wert des PKW´s zu tun. Als Grund wird der Unterschied zwischen dem höheren tatsächlichen Wertverlust des PKW´s in den ersten Jahren nach Anschaffung und den getilgten Raten angegeben. In der weiteren Laufzeit wird der jährliche Wertverlust geringer und so gleichen sich Ablösesumme und tatsächlicher Wert an.

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Fälligkeit des Ablösewertes

Ist die Laufzeit beendet, steht dennoch ein Buchwert in den Büchern. Dieser Buchwert wird auch Restwert genannt. Der Leasingnehmer kann zu diesem Restwert, sofern er will, den Gegenstand vollständig übernehmen. Es ist auch möglich, den Gegenstand vorher, also innerhalb des Tilgungszeitraums zu übernehmen. Der Buchwert zum Zeitraum der Übernahme ist die Ablösesumme.

Er wird Ablösewert genannt, weil der Leasingnehmer die Möglichkeit hat, den Gegenstand vom Leasinggeber zu übernehmen. Unter bestimmten Bedingungen kann der Leasinggeber die Ablösesumme fordern.
Diese 3 Bedingungen sind:

  • Die vorzeitige Vertragskündigung
  • Ein Totalschaden des PKW´s
  • Der Leasingnehmer ist mit seinen Leasingraten in Verzug geraten

Für den Leasingnehmer entsteht im Falle eines Totalschadens ein Problem. Meist sind die Versicherungssummen niedriger als die Ablösesumme, so dass er die Differenz aus eigener Tasche bezahlen muss. Wird eine Versicherung gewählt, sollte darauf geachtet werden, dass sie ein großes Leistungsangebot für geleaste Fahrzeuge anbietet. Im Falle eines vorzeitigen Vertragsendes wird der Ablösewert wie folgt berechnet:

Ablösewert = offene Zahlungen + alle anfallenden Raten bis zum Laufzeitende + Restwert des Fahrzeugs

Kunden sollten sich vor Abschluss des Leasingvertrages unbedingt vor Augen führen, wie der Ablösewert berechnet wird. Zudem sollten sie die Restwertfaktoren miteinander vergleichen.

Marktwert und Ablösewert

Der Marktwert und der Ablösewert stimmen oft nicht überein. Der Ablösewert wird von der Höhe der Tilgungsrate bestimmt, während der Marktwert von anderen Faktoren abhängig ist. Faktoren sind zum Beispiel die Anzahl der gefahrenen Kilometer, das Alter des Fahrzeugs, aber auch Fahrzeugschäden, der allgemeine Wiederverkaufswert etc. Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, was mit einem Mehr- oder Mindererlös passiert. In diesen Fällen können sich versteckte Kosten für den Leasingnehmer ergeben. Besonders bei einer höheren Kilometerleistung, als zuvor vereinbart, ist dies der Fall.

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